Im August 2019 wurde die sog. Kassen-Taxonomie veröffentlicht, die von Unternehmen mit einer Registrierkasse /
PC-Kasse ab 1.1.2020 umgesetzt werden muss: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
Wir erläutern die künftige und aktuelle Rechtslage zur Kasse 2019 / 2020, zeigen Checklisten zur Kassen-Nachschau und besprechen eine Verfahrensdokumentation bei einer Gaststätte, um für die
Praxis folgende Fragen zu klären: Welcher Steuerpflichtige muss welche Kasse wie führen? Wie können sich Kunden und / oder Kassen-Händler auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten? Wie sollte eine
Verfahrensdokumentation aufgebaut sein?
Notwendig sind für Mandanten aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie auch die neuesten Änderungen z.B. zu Gutscheinen, die ab 1.1.2019 beachtet werden müssen. Außerdem wird auf
EC-Karten-Zahlungen, Trinkgelder, Warenrücknahmen, Stornobuchungen, Diebstahl / Unterschlagung und Kassendifferenzen eingegangen. Weiterhin müssen sich Mandanten aus Einzelhandel,
Dienstleistungen und Gastronomie ab dem Jahr 2020 auf das sog. Elektronische Aufzeichnungssystem, die neue Belegausgabepflicht, die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die
Kassenmeldepflicht und die im August 2019 veröffentlichte Kassen-Taxonomie (DSFinV-K) vorbereiten. Zu erläutern ist, ob jeder Mandant aus Handel und Gastronomie unverändert seine elektronische
Kasse ab 2020 einsetzen kann, sog. Aufrüstbarkeit einer Kasse. Mit einer Checkliste zeigen wir Ihnen auf, was Sie beim Kauf einer neuen Kasse beachten müssen / sollten.
Gliederung (zum Flyer)
I.
Aufzeichnungspflichten
1. Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und
Aufzeichnungspflicht
2. Das Kassengesetz vom 22.12.2016
3. BMF-Schreiben und Übergangsregelung
4. GoBD
II.
Kassenarten
1. Aufzeichnungsmöglichkeiten und Kassenarten
1.1.
Kassenbuch
1.2.
Kassenbericht
1.3.
Aneinandergereihter Tageskassenberichte (sog. Loseblattsammlung)
2. Kassenarten in der Praxis
2.1. Offene
Ladenkasse
2.2.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Offene Ladenkasse
2.3.
Registrierkassen und PC-Kassensysteme
2.4. Proprietäre
Kassensysteme
2.5. PC-Kassensysteme
III. Änderungen seit dem Kassengesetz vom 22.12.2016
1. Ordnungsvorschriften für die Buchführung § 146 AO
2. Die Kassen-Nachschau; § 146b AO
3. Beispiel einer Verfahrensdokumentation (Gaststätte)
IV. Änderungen ab 2020:
Elektronisches Aufzeichnungssystem und Sicherheitseinrichtung
1. Änderung im Buchungsverhalten
2. Technische Änderungen
V. Praxis der
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
1.
Gutscheine a.F.
2. Gutscheine n.F.
3. EC-Karten
4. Trinkgelder
5. Warenrücknahme
6. Stornobuchungen
7. Diebstahl und Unterschlagung
8. Kassendifferenzen
9. Kassen-Minus-Prüfung
10. Daten in Programmen: Festschreibung
11. Vorgehensweise der sog. summarische Risikoprüfung (SRP) und Schätzmethoden
VI. Checkliste Kassenkauf
Referenten:
Nils Petersen (LaCash GmbH & Co. KG, Hamburg)
Veranstaltungsorte:
Im August 2019 wurde die sog. Kassen-Taxonomie veröffentlicht, die von Unternehmen mit einer Registrierkasse / PC-Kasse ab 1.1.2020 umgesetzt werden muss: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
Wir erläutern die künftige und aktuelle Rechtslage zur Kasse 2019 / 2020, zeigen Checklisten zur Kassen-Nachschau und besprechen eine Verfahrensdokumentation bei einer Gaststätte, um für die Praxis folgende Fragen zu klären: Welcher Steuerpflichtige muss welche Kasse wie führen? Wie können sich Kunden und / oder Kassen-Händler auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten? Wie sollte eine Verfahrensdokumentation aufgebaut sein?
Notwendig sind für Mandanten aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie auch die neuesten Änderungen z.B. zu Gutscheinen, die ab 1.1.2019 beachtet werden müssen. Außerdem wird auf EC-Karten-Zahlungen, Trinkgelder, Warenrücknahmen, Stornobuchungen, Diebstahl / Unterschlagung und Kassendifferenzen eingegangen.Weiterhin müssen sich Mandanten aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie ab dem Jahr 2020 auf das sog. Elektronische Aufzeichnungssystem, die neue Belegausgabepflicht, die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Kassenmeldepflicht und die im August 2019 veröffentlichte Kassen-Taxonomie (DSFinV-K) vorbereiten. Zu erläutern ist, ob jeder Mandant aus Handel und Gastronomie unverändert seine elektronische Kasse ab 2020 einsetzen kann, sog. Aufrüstbarkeit einer Kasse. Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Kasse rundet das Seminar ab.
Gliederung (zum Flyer)
I. Aufzeichnungspflichten
1. Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
2. Das Kassengesetz vom 22.12.2016
3. BMF-Schreiben und Übergangsregelung
4. GoBD
II. Kassenarten
1. Aufzeichnungsmöglichkeiten und Kassenarten
2. Kassenarten in der Praxis
III. Änderungen seit dem Kassengesetz vom 22.12.2016
1. Ordnungsvorschriften für die Buchführung; § 146 AO
2. Die Kassen-Nachschau; § 146b AO
3. Beispiel einer Verfahrensdokumentation (Gaststätte)
IV. Änderungen ab 2020: Elektronisches Aufzeichnungs-system und
Sicherheitseinrichtung
1. Änderungen durch die DSFinV-K
2. Änderung im Buchungsverhalten
3. Technische Änderungen
V. Praxis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
1. Gutscheine a.F.
2. Gutscheine n.F.
3. EC-Karten
4. Trinkgelder
5.
Warenrücknahme
6. Stornobuchungen
7. Diebstahl und Unterschlagung
8. Kassendifferenzen
9. Kassen-Minus-Prüfung
10. Daten in
Programmen: Festschreibung
11.
Vorgehensweise der sog. summarische Risikoprüfung
(SRP) und Schätzmethoden
VI. Kassenarten in der Rechtsprechung
1. Formelle Buchführungsmängel
2. Materielle Buchführungsmängel
3. Grundsätzliche Rechtsprechung
4. Programmierprotokoll
5. Rechtsprechung für bilanzierende Unternehmen
6. Rechtsprechung für EÜR
7. (Straf-)Schätzung durch das FA; BFH vom 06.08.2018
Referenten:
Nils Petersen (LaCash GmbH & Co. KG, Hamburg)
Veranstaltungsorte: